Wir unterstützen nach Prüfung des konkreten Sachverhaltes beim Einlegen eines Widerspruches.
Sollte wegen Eintritt einer Sperrzeit infolge Eigenkündigung oder Auflösungsvereinbarung der Leistungsanspruch ruhen, muss die Agentur fördern. Die neuerlichen fachlichen Weisungen der Agenturen vom 13.09.2023 werden womöglich nicht korrekt angewandt.
Bei Vorliegen der übrigen Fördervoraussetzungen ist der
Gründungszuschuss im Anschluss an den Ruhenszeitraum für 6 Monate
zu gewähren. Das Ruhen des Arbeitslosengeldbezugs nach § 93 Abs. 3
SGB III bewirkt in der Regel lediglich einen späteren
Förderbeginn.
Bewilligungen sind in 2024 uneingeschränkt möglich bei Gründungen ohne Sperrzeit oder nach Ende der Sperrzeit(en). Das richtige Timing bei den vorbereitenden Maßnahmen ist sehr wichtig.
Der Gründungszuschuss wurde in 2024 über insgesamt 20.586,60
Euro (1.Förderphase) im Rahmen der Übernahme eines Praxisanateils
gewährt:
Zurecht wurde auch bei Neugründung einer reinen Privatpraxis
ohne Kassenzulassung (in Praxisgemeinschaft) der
Gründungszuschuss über knapp 14.300 Euro (1.Förderphase)
gewährt:
Nach Aufnahme der Kommunikation mit Ihrer Agentur für Arbeit werden bereits früh die Weichen für Sie gestellt. Zu diesem Zeitpunkt werden die ersten Fakten sowie Ihre Absichten dokumentiert und in die Eingliederungsvereinbarung aufgenommen. Die Agenturen gehen dabei strategisch geschult und stringent vor. Ohne fachmännische Unterstützung und eigene STRATEGIE sind Sie praktisch chancenlos. Entgegen den flächendeckend verbreiteten unrichtigen Auskünften der Mitarbeiter der Arbeitsagenturen gibt es aktuell in 2024 weiterhin sehr gute Chancen für jeden Arzt, die Förderung zu bekommen. Das Votum der fachkundigen Stelle im Kontext von stringenter Vorhabensbeschreibung und Businessplanung spielt die wichtigste Rolle bei der Ausübung des Ermessens. Wenn Sie sich hier unabhängigen Rat einholen und sich nicht durch falsche Auskünfte der Agenturen beirren lassen, maximieren Sie Ihre Chancen auf eine Bewilligung dieser Förderung. Ärzte und Zahnärzte sind keineswegs grundsätzlich vom Gründungszuschuss ausgeschlossen!
Eine aktuelle Änderung im Sozialgesetzbuch SGB III § 4 Absatz 2 besagt:
Der Vermittlungsvorrang gilt nicht (mehr) im Verhältnis zur Förderung von Existenzgründungen mit einem Gründungszuschuss nach § 93.
Diese Änderung ist für Ärzte, Zahnärzte und andere Fachärzte von
besonderer Bedeutung, da diese Berufsgruppen (zu Recht) als
besonders gut vermittelbar eingestuft wird. Der Vorrang der
Vermittlung war nach unseren Erfahrungen bisher tatsächlich der
häufigste Grund bei der Erteilung eines Ablehnungsbescheides bei
Ärzten, Zahnärzten und anderen Fachärzten.
Bewilligung des Gründungszuschuss für die Neugründung einer
Facharztpraxis - 20.041,20 steuerfreie Euro werden von
April bis September 2023 in 6 Monatsraten zu je 3.340,20 Euro
ausgezahlt:
Bewilligung des Gründungszuschuss für die Beteiligung an einer
Facharztpraxis - 18.993,60 steuerfreie Euro werden von
Januar bis Juni 2023 in 6 Monatsraten zu je 3.165,60
Euro ausgezahlt:
Bewilligung des Gründungszuschuss für die Übernahme einer
Hausarztpraxis - 18.608,40 steuerfreie Euro wurden von
Januar bis Juni 2022 in 6 Monatsraten zu je 3.101,40
Euro ausgezahlt:
Bewilligung des Gründungszuschuss für die Übernahme einer
Facharztpraxis - 18.707,40 steuerfreie Euro wurden von
Januar bis Juni 2021 in 6 Monatsraten zu je 3.117,90
Euro ausgezahlt:
Bewilligung des Gründungszuschuss für die Übernahme einer
Hausarztpraxis - 18.423 steuerfreie Euro wurden von April
bis September 2020 in 6 Monatsraten zu je 3.070,50 Euro
ausgezahlt:
Bewilligung des Gründungszuschuss für eine fachärztliche
Existenzgründung in BAG (Übernahme) - 18.357 steuerfreie
Euro wurden von Januar bis Juli 2020 in 6 Monatsraten zu je
3.059 Euro ausgezahlt:
Die Strategie der Agenturen zielt ganz klar weiterhin darauf ab, Sie von der Antragstellung abzuhalten.
Viele Gründer werden von den Arbeitsagenturen bereits im Vorfeld
abgeschreckt: "Unter diesen Bedingungen haben Sie keinen Anspruch
auf Gründungszuschuss" bekommt man zu hören. Viele Ärzte verzichten
dann auf die Antragstellung und damit bestenfalls auf über 21.000
Euro sowie weitere Vergünstigungen. Es ist diese (Des-)
Informationspolitik, die dazu führt, dass die Zahlen der
geförderten Gründungen mit Gründungszuschuss nach wie vor nur ein
Fünftel des Niveaus des Jahres 2011 ausmachen, obwohl viele
Existenzgründer alle Voraussetzungen für eine Bewilligung
haben.
Auch im Jahr 2024 bekommen Sie hier als Angehöriger der Heilberufe, als Facharzt, Arzt oder Zahnarzt die notwendige PROFESSIONELLE HILFE bei der Beantragung beim Arbeitsamt - auch und insbesondere bei der Beurteilung der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Widerspruchs stehen wir zur Verfügung.
Klare Empfehlung: Nutzen Sie in jedem Fall Ihre Chance, den Gründungszuschuss zu beantragen!
Wir haben seit 2004 Überbrückungsgeld- und Gründungszuschussanträge für Heilberufler, Ärzte, Fachärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden in mehreren hundert Fällen komplett vorbereitet und ALLE ANTRÄGE zum POSITIVEN Abschluss gebracht ! Das ist nicht selbstverständlich. |
Bis zu 23.200 Euro Gründungszuschuss (steuerfreie Auszahlungen von 20.500 Euro in der 1.Förderphase sowie 2.700 Euro in der zweiten Förderphase) stehen Ihnen zu, obwohl - so unsere Erfahrung - nicht selten der Wirtschafts- oder Steuerberater die Beantragung als aussichtslos deklarierte. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt und vor allem die Richtlinien im Detail gelesen hat.
Uns erreichen nicht selten Anrufe, in denen uns berichtet wird, dass keine Antragstellung erfolgte, weil man die Auskunft von der Agentur selbst oder vom Steuer- oder Wirtschaftsberater erhielt: Eine Antragstellung ist bei Ihnen nicht möglich, weil...
Oftmals falsche Auskünfte (aus Unkenntnis aller Möglichkeiten - man kennt sich einfach mit dem Thema nicht aus), die dazu führen, dass sehr viel Geld verschenkt wurde. Leider kann man nach erfolgter Gründung nicht mehr viel retten, aber fragen Sie uns trotzdem am Telefon. Wir kennen alle Möglichkeiten und haben nahezu jeden Fall bereits erfolgreich erprobt.
Die Agentur selbst hat natürlich kaum ein Interesse, Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen. Die obige Auskunft erspart den Mitarbeitern Arbeit und schont das Budget der Agentur. Für falsche Beratung können Sie dort auch niemanden haftbar machen... Ihren Steuer- oder Wirtschaftsberater auch schlecht. Lassen Sie den Schaden besser nicht entstehen. Diese Energie benötigen Sie für andere Dinge im Rahmen Ihres Gründungsvorhabens.
Fragen Sie uns in einem einfachen Telefonat bzgl. Ihres Falles!
Eine solide - auch zeitlich abgestimmte - Niederlassungsplanung wird aber immer wichtiger. Sprechen Sie uns rechtzeitig - am besten 6 bis 12 Monate vor dem Gründungsvorhaben - an.
Aber auch kurzfristig (wenige Tage vor dem Gründungsdatum) können wir in der Regel noch ausreichend Hilfe leisten.
Wir bringen Sie ans Ziel durch eine optimierte Gründungsplanung.
Im ersten Telefonat sagen wir Ihnen, ob die Antragsvoraussetzungen bei Ihnen vorliegen und ein Antrag somit Sinn macht. Ein Anruf ohne Verpflichtung, der sich richtig lohnen kann! |
Hier laden Sie sich einen Überblick zur Höhe der Förderung als pdf runter:
Ärzte und Zahnärzte können auch unter den Bedingungen der neuen Richtlinien mit unserer Hilfe einen mit Erfolg gekrönten Antrag stellen... Wer das Thema ohne professionelle Unterstützung angeht, erhält wahrscheinlich eine Ablehnung. Wir bieten eine individuelle Lösung für jeden Einzelfall. |
Was ist das BESONDERE an der Hilfe durch die ISP?
Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung der Agentur für Arbeit an die Existenzgründer (zuvor als Arbeitnehmer beschäftigt), die durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden. Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate gewährt und soll in dieser Zeit Lebensunterhalt und soziale Sicherung garantieren. Die Höhe hängt vom bisherigen Einkommen ab, Bsp. 4.100 € netto führt zu einem Anspruch von ca. 18.400 €. Verheiratete mit mindestens 1 Kind erhalten mehr als Ledige ohne Kinder.
Der Gründungszuschuss wird steuerfrei gezahlt und unterliegt nicht dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt er wird nicht dem sonstigen Einkommen hinzuaddiert um Ihren Steuersatz zu ermitteln. Er wirkt somit wie Bargeld, wird natürlich bargeldlos auf Ihr Konto monatlich überwiesen.
Der ausgezahlte Betrag ist deutlich höher als das Arbeitslosengeld wäre. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt bewilligten Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Zusätzlich wird der Betrag (als Pauschale von 300 €) ausbezahlt, den das Arbeitsamt ansonsten direkt für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ausgegeben hätte. Denn um diese Dinge muss sich der Selbstständige künftig ganz alleine kümmern - für sich und ggf. seine Familie. Der Existenzgründer kann (und soll) zum Gründungszuschuss beliebig viel dazu verdienen, es gibt hierfür keinerlei Obergrenzen. Auch müssen die Einnahmen dem Arbeitsamt nicht angezeigt werden. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, es ist kein Kredit. Es wird ohne Abzüge ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer.
Wir besitzen die umfangreichste Erfahrung mit diesem Thema. Das kann Ihr Steuerberater mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht leisten. Oftmals besteht Unkenntnis über die Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall.
Wir fertigen für Sie ALLES Notwendige:
Sie bekommen von uns die komplette Dienstleistung rund um den Gründungszuschuss - auch in dringenden Fällen binnen 48 Stunden.
Wir beraten Sie auch zur Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim
Finanzamt. Hier erwartet die Agentur einen Nachweis von Ihnen,
dass Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und
beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Neuerdings möchte das
Finanzamt auch einen Businessplan.
Sie holen den für Sie personifizierten "Antrag auf Gewährung von Gründungszuschuss" sowie die "Anforderung der fachlichen Stellungnahme" von der Agentur für Arbeit ab, ergänzen lediglich Ihren tabellarischen Lebenslauf und eine Kopie der Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde und wir erledigen den Rest.
Sprechen Sie uns an. Rufen Sie uns an. Sie können viel gewinnen.
Wir gehen mit Ihnen genauestens die notwendigen Schritte durch.
Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, können wir jedoch
keine Garantie geben. Wir geben trotzdem unser BESTES - auch bei
Übernahmen von ertragsstarken Praxen - bisher mit 100%
ERFOLG. Aufgrund unseres deutschlandweit einmaligen
Know-hows scheuen wir auch keine ERFOLGSORIENTIERTE oder
ERFOLGSABHÄNGIGE Vereinbarung für die Bezahlung
unserer Leistung.
Weitere nützliche Links:
Dienststellen-Ortsverzeichnis der Bundesagentur für Arbeit