"Ein guter Berater macht sich
entbehrlich!"
Gerade in der Phase der Niederlassung kommen oft zu viele Dinge zusammen. Sie sind überlastet und haben keine Zeit, sich mit allen Aspekten zu beschäftigen. Dabei werden gerade jetzt Entscheidungen gefällt, die über viele Jahre nachwirken und eine Menge Geld kosten können.
Aussagen wie "Günstigere Zinsen bekommen Sie nirgends." oder
"Wir geben Ihnen 25% Rabatt bei den Behandlungseinheiten." klingen
in Ihren Ohren gut. Aber sind das im Marktvergleich wirklich die
besten Angebote? Fragen Sie uns. Ein Anruf genügt, um Klarheit
zu bekommen!
Wir begleiten jedes Jahr mehrere Dutzend Ärzte und Ärztinnen (Fachärzte und Fachärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen) mit betriebswirtschaftlicher Beratung in die Selbstständigkeit.
Unsere Erfahrungen belegen, dass wir Ihnen durch unsere Beratung 50.000 bis über 100.000 Euro Kosten ersparen. Geld welches Sie erst garnicht aufnehmen und später tilgen müssen! Die Kosten der Beratung belaufen sich dagegen nur auf einen Bruchteil dieser Summe und werden durch Beratungskostenzuschüsse auf einen geringen selbst zu zahlenden Eigenanteil reduziert.
Andere Fehler, z.B. bei der Auswahl des Mietobjektes oder bei
der Gestaltung des Praxismietvertrages können Folgekosten in
ähnlicher Höhe verursachen. Wichtige Hinweise
zum Praxismietvertrag sowie eine Checkliste
zum Praxismietobjekt finden Sie vorab zum download.
Es lohnt sich darüber hinaus immer, einen spezialisierten Berater um Rat zu
fragen.
Das können wir Ihnen erläutern, beweisen und durch Beispiele und Referenzen belegen!
Die ärztliche Praxis ist die Basis freiberuflicher Tätigkeit des Arztes oder Zahnarztes. Gerade als junger Arzt oder Zahnarzt stehen Sie vor vielen wirtschaftlichen, juristischen und persönlichen Herausforderungen - aber auch vor Chancen. Die Anforderungen des Marktes an Ihr unternehmerisches Geschick sind sehr hoch.
Deshalb ist ein Partner wichtig, der Sie befähigt, strategische Konzepte zu entwickeln, damit Sie die Hürden überwinden und die Anforderungen erfüllen können.
Unsere Existenzgründungsberatung beinhaltet folgende Punkte:
Ablauf der Existenzgründungsberatung:
Kosten einer Existenzgründungsberatung:
Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot bezogen auf Ihr Vorhaben und den Standort.
Der Bund, die Länder sowie die Bundesagentur für Arbeit gewähren Ihnen erhebliche Zuschüsse im Zusammenhang mit der Aufnahme und Festigung Ihrer selbständigen Tätigkeit. Der Zuschuss der Länder ist unterschiedlich hoch.
In den meisten Bundesländern existieren attraktive
Möglichkeiten. Lassen Sie sich unabhängig beraten!
Die Beratungsförderung ist ein wichtiges Instrument für Ärzte,
sich eine unabhängige - von Produktinteressen der Ausstatter und
Versicherungsvermittler - freie Beratung leisten zu können.
Der Zuschuss beträgt zwischen 50 und 90% der Beratungskosten. Nutzen Sie diese Angebote und sparen Sie mit Hilfe einer unabhängigen Beratung erfahrungsgemäß zwischen 50.000 und über 100.000 Euro. Ein beantragter Zuschuss wurde in allen bisherigen Beratungsfällen der ISP gewährt!
Beispiel eines Zuwendungsbescheids vom 30.11.2016 für eine Beratung der ISP (Kieferorthopädische Praxisübernahme - Existenzgründung im Bundesland Sachsen-Anhalt - 4.320 Euro Zuschuss zur Beratung wurden gewährt):
Beispiel eines Zuwendungsbescheids für eine Beratung der ISP:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
fördert Beratungen von bestehenden Arztpraxen jeglicher
Größenordnung, die nicht durch den Verkauf von Versicherungen
und damit verbundenen Provisionszahlungen der
Versicherungsgesellschaften an den Vermittler verdeckt
subventioniert werden.
Im Gegenzug für den Nachweis der durchgeführten
Existenzgründungsberatung oder allgemeinen Beratung durch die ISP
Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH - ISP ist für diese
Förderprogramme vom Bundesministerium anerkannt - gewährt Ihnen das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - kurz BAFA -
einen nichtrückzahlbaren Zuschuss von 1.500 Euro in den
alten Bundesländern und bis zu 3.200 Euro in den neuen
Bundesländern. [ Stand August 2016 ]
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Fördersätze: 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region
Leipzig), 60 % Region Lüneburg, sonst 50 %, 90 % Unternehmen in
Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage |
Fördersatz
|
Zuschuss |
|
---|---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt |
4.000 Euro | 80 % | 3.200 Euro | |
60 % | 2.400 Euro | |||
50 % | 2.000 Euro | |||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung |
3.000 Euro | 80 % | 2.400 Euro | |
60 % | 1.800 Euro | |||
50 % | 1.500 Euro | |||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90 % | 2.700 Euro |
Weitere Informationen zum Beratungsprogramm "Förderung
unternehmerischen Know-hows" finden Sie auf den entsprechenden
Seiten des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Wichtiger Hinweis:
Lassen Sie sich nicht von vermeintlich kostenlosen
Beratungsangeboten verleiten. Eine werthaltige Beratungsleistung in
Ihrem Interesse ist in der Regel niemals kostenlos.
Häufig zahlen Sie durch schlechte Vertragsbedingungen, unflexible
Finanzierungsbedingungen, höhere Versicherungsbeiträge und
Folgefehler ein Mehrfaches der Kosten. Für diese "kostenlosen
Beratungsleistungen" fließen nicht selten mehrere Tausend Euro
verdeckte Provisionen an den vermeintlich kostenlosen Berater oder
Versicherungsvertreter für die Optimierung im Sinne Dritter - zu
Ihren Lasten.
Fragen Sie uns unverbindlich telefonisch nach den weiteren
Vorteilen einer unabhängigen Beratung.
Der Mut zur Inanspruchnahme einer Beratung gegen Entgelt wird
für Sie mit Ersparnissen im fünfstelligen Bereich belohnt.
Wir kennen die Stellen, wo man viel Geld sparen kann.