Existenzgründer, die für ihren Schritt in die Selbstständigkeit
vom Staat einen Gründungszuschuss beantragen, müssen evtl. auch dem
Finanzamt einen Businessplan vorlegen. Das geht aus der neuen
Formularvariante "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" mit der
Amtsnummer 2009FsEEU011 der Finanzämter hervor.
In mehreren deutschen Finanzämtern sind die ersten Fragebögen
aufgetaucht, die die Hürde der Selbstständigkeit für Arbeitslose
ein wenig höher legen. So müssen Existenzgründer, die den sog.
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen, nunmehr einen
erweiterten "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" und neuerdings
auch einen Businessplan ihres geplanten Gründungvorhabens beim
zuständigen Finanzamt vorlegen.
Der neue Fragebogen mit der Amtsnummer 2009FsEEU001 ist von 4 auf 6
Seiten inhaltlich erweitert worden und soll der Überprüfung der
richtigen Höhe der Vorauszahlungen für die Einkommenssteuer dienen.
Die neuen Fragen betreffen somit hauptsächlich die Art des Umsatzes
und der Tätigkeit sowie Umsätze, die ganz oder teilweise dem
ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Das neue Formular "Fragebogen
zur steuerlichen Erfassung" finden Sie im sog.
Formular-Management-System (FMS) auf der Internetseite der
Bundesfinanzverwaltung.
Sowohl Vorhabensbeschreibung und Businessplanung (Finanz- und
Budgetplanung sowie Investitionsplan) als auch die Anmeldung zur
steuerlichen Veranlagung sind bei von uns bearbeiteten Fällen
exakt aufeinander abgestimmt.
"Alles aus einem Guss." Hier treten keine Abstimmungsfehler auf,
die zu Unstimmigkeiten und Schwierigkeiten bei der Antragstellung
führen können.
Insbesondere empfehlen wir seit Jahren, dass der Existenzgründer
die Anmeldung höchst persönlich durch Abgabe der vorbereiteten
ausgefüllten Formulare selbst durchführen soll. Die Delegation an
den Steuerberater ist nach unserer Erfahrung der Hauptgrund für
auftretende Verzögerungen bei der Bewilligung des
Gründungszuschuss, weil
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von
unserer bundesweiten Erfahrung.