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Beispiele für Ablehnungsbescheide beim Gründungszuschuss

Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheides für den Gründungszuschuss wurden wir in den nachfolgenden Beispielen eingeschaltet und haben den Ärzten unter Zuhilfenahme unserer Erfahrung und Detailkenntnisse der Materie vor dem Sozialgericht die Bewilligung des Gründungszuschusses ermöglicht.

Wir geben Ihnen in ganz aktuellen Fällen die benötigte professionelle Hilfe beim Widerspruch und bei der Klage vorm Sozialgericht.

Erstes Fallbeispiel

  • Im ersten hier genannten Fall handelt es sich um eine Existenzgründung durch Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), bei der die Gewährung des Gründungszuschusses in Höhe von 21.840 Euro zunächst abgelehnt wurde. Laut Ansicht der Agentur für Arbeit lag keine Arbeitslosigkeit vor, da zwischen dem Beginn der Arbeitslosigkeit und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nur 3 Tage lagen.

Der Antragsteller erhielt einen Ablehnungsbescheid.

Ablehnungsbescheid_GZ.pdf
Ablehnungsbescheid_GZ.pdf

Auch der eingelegte Widerspruch blieb erfolglos. Darauf ergingen von der Bundesagentur Widerspruchsbescheide für den Arbeitslosengeldantrag und den Gründungszuschussantrag mit Begründung der Agentur für Arbeit.

Widerspruchsbescheid_ALG.pdf
Widerspruchsbescheid_ALG.pdf

Widerspruchsbescheid_GZ.pdf
Widerspruchsbescheid_GZ.pdf

Dem Gründer blieb keine andere Möglichkeit, als Klage vor dem Sozialgericht einzulegen.

Erst mit Hilfe der ISP konnte vor dem Sozialgericht nachgewiesen werden, dass Arbeitslosigkeit vorlag und dem Gründer anschließend der Gründungszuschuss zustand. Hier finden Sie das Protokoll zur mündlichen Verhandlung.

Protokoll_Sozialgericht.pdf
Protokoll_Sozialgericht.pdf

Zweites Fallbeispiel

  • Im zweiten Fall handelt es sich um eine Existenzgründung durch Übernahme einer Arztpraxis. Der unerfahrene Steuerberater begleitete die Beantragung für den Gründungszuschuss. Es wurden 23.000 € nicht gewährt.

Auch hier erfolgte ein Ablehnungsbescheid von der zuständigen Agentur für Arbeit 

Ablehnungsbescheid Gründungszuschuss
Ablehnungsbescheid Gründungszuschuss

sowie eine Ablehnung des daraufhin eingelegten Widerspruchs mit Begründung der Agentur für Arbeit.

Widerspruchsbescheid GZ
Widerspruchsbescheid GZ

Dem Gründer blieb dann nur noch der kostenbehaftete Weg zum Sozialgericht. Ein Anwalt musste dazu eingeschaltet werden.

Auch hier konnte erst mit Hilfe der ISP vor dem Sozialgericht nachgewiesen werden, dass dem Gründer der Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung zustand.

Unser Rat:

Lassen Sie es garnicht so weit kommen. Die professionelle Beratung durch die ISP berücksichtigt die aktuellste Gesetzeslage und Richtlinien der Bundesagentur, so dass Sie sich selbst den Stress einer Ablehnung ersparen können.

Beauftragen Sie nur jemanden, der sich nachweislich auskennt.

Bei uns erhalten Sie im ersten Telefonat eine Einschätzung Ihres Falles. Ein Anruf, der sich immer lohnt.

Die Formulierung des Widerspruchs und die stringente Begründung liefern wir Ihnen, nachdem wir uns Ihren speziellen Fall genau angeschaut haben. Kontaktieren Sie uns jetzt per Telefon oder Email.


Die Qualität einer Beratung kann man nicht sehen aber erfahren!
Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit unseren Beratern.

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