Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheides für den Gründungszuschuss wurden wir in den nachfolgenden Beispielen eingeschaltet und haben den Ärzten unter Zuhilfenahme unserer Erfahrung und Detailkenntnisse der Materie vor dem Sozialgericht die Bewilligung des Gründungszuschusses ermöglicht.
Wir geben Ihnen in ganz aktuellen Fällen die benötigte professionelle Hilfe beim Widerspruch und bei der Klage vorm Sozialgericht.
Der Antragsteller erhielt einen Ablehnungsbescheid.
Auch der eingelegte Widerspruch blieb erfolglos. Darauf ergingen von der Bundesagentur Widerspruchsbescheide für den Arbeitslosengeldantrag und den Gründungszuschussantrag mit Begründung der Agentur für Arbeit.
Dem Gründer blieb keine andere Möglichkeit, als Klage vor dem Sozialgericht einzulegen.
Erst mit Hilfe der ISP konnte vor dem Sozialgericht nachgewiesen werden, dass Arbeitslosigkeit vorlag und dem Gründer anschließend der Gründungszuschuss zustand. Hier finden Sie das Protokoll zur mündlichen Verhandlung.
Auch hier erfolgte ein Ablehnungsbescheid von der zuständigen Agentur für Arbeit
sowie eine Ablehnung des daraufhin eingelegten Widerspruchs mit Begründung der Agentur für Arbeit.
Dem Gründer blieb dann nur noch der kostenbehaftete Weg zum Sozialgericht. Ein Anwalt musste dazu eingeschaltet werden.
Auch hier konnte erst mit Hilfe der ISP vor dem Sozialgericht nachgewiesen werden, dass dem Gründer der Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung zustand.
Unser Rat:
Lassen Sie es garnicht so weit kommen. Die professionelle Beratung durch die ISP berücksichtigt die aktuellste Gesetzeslage und Richtlinien der Bundesagentur, so dass Sie sich selbst den Stress einer Ablehnung ersparen können.
Beauftragen Sie nur jemanden, der sich nachweislich auskennt.
Bei uns erhalten Sie im ersten Telefonat eine Einschätzung Ihres Falles. Ein Anruf, der sich immer lohnt.
Die Formulierung des Widerspruchs und die stringente Begründung liefern wir Ihnen, nachdem wir uns Ihren speziellen Fall genau angeschaut haben. Kontaktieren Sie uns jetzt per Telefon oder Email.